AGB

AGB

Verträge mit der SAZ kommen ausschließlich nur zu nachfolgenden Bedingungen zustande:

  • Jedwede Lieferfristen gelten nur dann, wenn SAZ diese ausdrücklich und schriftlich bestätigt.
  • SAZ haftet ausschließlich für Schäden, die aus vorsätzlich oder grob fahrlässiger, falscher Materialbehandlung an dem Material entstehen und zwar beschränkt auf die Lohnkosten. Sämtliche weitere Ersatzansprüche wegen z.B. mittelbarer oder Folgeschäden sind ausgeschlossen.
  • Bis zur vollständigen Bezahlung offenstehender Forderungen von SAZ, übt SAZ ein Pfandrecht an den eingebrachten Materialien aus.
  • Rechnungen sind unverzüglich nach Erhalt fällig.
  • Gerichtsstand ist Dortmund.